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Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Veeo Aesthetics GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Veeo Aesthetics GmbH

 

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

 

1.1 Diese Bedingungen gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der Veeo Aesthetics GmbH, mit Sitz in 4600 Wels, Kreuzpointstraße 6, Österreich - im Folgenden "Auftragnehmer" genannt - und ihren Kunden - im Folgenden "Auftraggeber" genannt. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber die jeweils aktuelle Fassung dieser Bedingungen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.

 

1.2 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich künftiger Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese Bedingungen nicht ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.3 Jegliche Verweisung des Auftraggebers auf seine eigenen AGB und deren mögliche Ablehnungshinweise wird hiermit ausdrücklich von Seiten des Auftragnehmers widersprochen.

 

1.4 Schweigt der Auftragnehmer zu abweichenden Bedingungen des Auftraggebers, gilt dies niemals als Zustimmung. Die Bedingungen des Auftragnehmers gelten auch ohne erneute gesonderte Vereinbarung für alle zukünftigen Bestellungen.

 

1.5 Auch bei der Übermittlung von Auftragsbestätigungen und Aufträgen per Telefax oder anderen elektronischen Medien werden die AGB des Auftragnehmers Vertragsbestandteil, selbst wenn auf der Auftragsbestätigung lediglich ein Hinweis auf die Geltung der AGB enthalten ist.

 

1.6 Die Angebote des Auftragnehmers sind stets unverbindlich und freibleibend. Abbildungen, Prospekte, Werbemittel usw. des Auftragnehmers sowie die dort angegebenen Daten zu Leistung, Abmessung, Gewicht usw. sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlicher Vertragsbestandteil aufgeführt. Der Auftragnehmer behält sich entsprechende Änderungen der angebotenen Waren im zumutbaren Rahmen vor.

 

1.7 Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich gegenüber dem Auftragnehmer, die Waren des Auftragnehmers erwerben zu wollen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers anzuerkennen. Bestellungen des Auftraggebers sind Angebote zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Auftragnehmer behält sich vor, das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen.

 

1.8 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung entweder ausdrücklich durch schriftliche, per E-Mail übersandte oder fernmündliche Auftragsbestätigung bestätigt, spätestens jedoch mit Lieferung. Waren, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, aus derselben Bestellung kommen, führen nicht zu einem Vertrag. Das Gleiche gilt für Waren, die nicht in der Lieferung enthalten sind, sofern der Vertrag aufgrund fehlender Auftragsbestätigung mit der Lieferung der Ware zustande kommt.

 

1.9 Bestellt der Auftraggeber die Ware und/oder Leistung auf elektronischem Wege, wird der Auftragnehmer den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 

1.10 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers, sofern die Nichtlieferung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

 

1.11 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware und/oder Leistung den spezifischen Behandlungen oder besonderen Kenntnissen des Anwenders entsprechen. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, behördliche Auflagen zu erfüllen, die ihn zur Nutzung und Arbeit mit der Ware/Leistung befähigen. Die Erlaubnis, mit den Geräten zu arbeiten, obliegt allein dem Auftraggeber und stellt keinen Mangel oder Grund für eine Rückgabe der Ware/Leistung dar. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für alle behördlichen Genehmigungen und Ausbildungen sowie deren Umsetzung.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

 

2.1 Sofern in der Auftragsbestätigung oder in den einzelnen Verträgen nichts Abweichendes festgelegt wurde, verstehen sich die Preise ab Lager des Auftragnehmers in Euro und verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Ein eventuell anzuwendender Umsatzsteuersatz wird in der Rechnung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe separat ausgewiesen. Sofern der Versand durch den Auftragnehmer erfolgt, geschieht dies - auch bei eventuell vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

 

2.2 Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen in Bezug auf den Grund und die Höhe aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

2.3 Für jede Einzelbestellung gilt ein Mindestbestellwert von 25 Euro netto.

 

2.4 Offizielle Angebote des Auftragnehmers an potenzielle Auftraggeber behalten eine Gültigkeit von 4 Wochen, sofern nicht schriftlich anders angegeben.

 

2.5 Grundsätzlich ist für die Rechnungsstellung der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung angegebene Preis maßgeblich. Falls die Lieferung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, mehr als 6 Wochen nach der Auftragsbestätigung erfolgt und sich in dieser Zeit die Kosten, wie beispielsweise Lohn- und Materialkosten oder marktübliche Einkaufspreise, erhöht haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Auftraggeber hat nur dann das Recht zum Rücktritt, wenn die Preiserhöhung den An

 

stieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung erheblich übersteigt.

 

2.6 Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu leisten. Alle Zahlungen sind in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers zu leisten. Der Auftragnehmer akzeptiert keine Schecks, Bargeldzahlungen oder andere zahlungsbegründende Urkunden. Die Zahlung erfolgt kosten- und spesenfrei.

 

2.7 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.

 

3. Lieferung und Versand

 

3.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager des Auftragnehmers an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben wurde.

 

3.2 Die Lieferzeit wird individuell vereinbart oder von Seiten des Auftragnehmers angegeben und ist unverbindlich, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über einen verbindlichen Liefertermin getroffen wurde. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

 

3.3 Sofern der Auftraggeber eine bestimmte Versandart wünscht, trägt er die hiermit verbundenen Mehrkosten.

 

3.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, verursacht werden und die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

 

3.5 Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung behält sich der Auftragnehmer vor, nicht zu liefern. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert, und bereits erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

 

4. Eigentumsvorbehalt

 

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

 

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und angemessen zu versichern. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

4.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Auftragnehmer gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet.

 

4.4 Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Abtretung der Forderungen dem Dritten zu offenbaren und die Forderungen selbst einzuziehen.

 

4.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 20%, so wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

 

5. Gewährleistung und Haftung

 

5.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

5.2 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

 

5.3 Für Mängel, die erst später als 6 Monate nach Lieferung auftreten, trägt der Auftraggeber die Beweislast. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung.

 

5.4 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

6. Datenschutz

 

Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

 

7. Schlussbestimmungen

 

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

7.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand ist Wels.

 

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand: 17.07.2023

 

Bitte beachten Sie, dass diese Geschäftsbedingungen lediglich ein Beispiel darstellen und für Ihre spezifischen Geschäftsbedürfnisse angepasst werden sollten. Es wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die AGB den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

Allgemein gültige Geschäftsbedinungen

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